Die Führerscheinklassen
Wir bieten alle Führerscheinklassen von B/B197, BE, über AM, bis A1,A2, A, B196 und B96
Hast du Dich schon für eine Führerscheinklasse entschieden oder bist du noch unsicher?
Wichtig*
Alle Führerscheinklassen erfordern einen Sehtest und den Nachweis der Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs.
Übersicht der Führerscheinklassen
AM
Mindestalter: 15 Jahre
Voraussetzungen: keine
Fahrerlaubnis AM
- Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
- Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
- Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform
A1
Mindestalter: 16 Jahre
Voraussetzungen: keine
Fahrerlaubnis A1
Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.
A2
Mindestalter: 18 Jahre
(stufenweiser Zugang/ Direkteinstieg)
Voraussetzungen: keine
Fahrerlaubnis A2
Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
A
Mindestalter: 20 Jahre
(stufenweiser Zugang, bei Vorbesitz Klasse A2 von mind. 2 Jahren)
24 Jahre (Direkteinstieg)
21 Jahre (Trikes über 15 kW)
Voraussetzungen: keine
Fahrerlaubnis A
Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.
B196
Mindestalter: 25 Jahre
Voraussetzungen: Mindestens 5 Jahre Besitz des Führerscheins Klasse B
Fahrerlaubnis B196
Kraftfahrzeuge der Klasse A1 nur in Deutschland und Kraftfahrzeuge der Klasse B.
B/BF17
Mindestalter: 18 Jahre/
17 Jahre für Begleitetes Fahren und bei Berufskraftfahrerausbildung
Voraussetzungen: Bei fehlender Volljährigkeit:
Einwilligung des Erziehungsberechtigten
Fahrerlaubnis B/BF17
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt). Außerdem – nur in Deutschland – dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist).
B96
Mindestalter: 18 Jahre/ 17 Jahre für Begleitetes Fahren und bei Berufskraftfahrerausbildung
Voraussetzungen: Bei fehlender Volljährigkeit:
Einwilligung des Erziehungsberechtigten
Fahrerlaubnis B96
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4250 kg nicht übersteigt.
BE
Mindestalter: 18 Jahre/ 17 Jahre für Begleitetes Fahren und bei Berufskraftfahrerausbildung
Voraussetzungen: Fahrerlaubnis Klasse B;
Bei fehlender Volljährigkeit:
Einwilligung des Erziehungsberechtigten
Fahrerlaubnis BE
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt.
